Neugeborenen-Hörscreening
In Deutschland werden jedes Jahr ca. 600 Kinder taub geboren. Gerade Kinder können vieles über Ihre anderen Sinne ausgleichen, sodass eine Taubheit oft erst bemerkt wird, wenn Kinder um das zweite Lebensjahr nicht zu sprechen beginnen. Dies ist fatal, da sich die Nervenverbindungen vom Ohr zum Gehirn nur in den ersten zwei Jahren ausbilden können. Heutzutage ist es möglich, dass taube Kinder durch die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat normal Hören und Sprechen lernen, aber nur wenn die Operation vor Vollendung des zweiten Lebensjahres erfolgt. Daher ist ein Hörscreening von Neugeborenen in Deutschland verpflichtend. Es wird bei einer Geburt im Krankenhaus in der Regel am ersten Tag nach der Geburt durchgeführt.
Sollte dieses Hörscreening beim Ihrem Kind nicht durchgeführt worden sein, können Sie dies bei uns machen lassen. Sollte das Hörscreening auffällig gewesen sein - was vergleichsweise häufig der Fall ist und noch nicht bedeuten muss, dass Ihr Kind tatsächlich schwerhörig ist -, führen wir gerne die notwendigen Folgeuntersuchungen durch. Bitte vereinbaren Sie hierfür dann einen Termin zu Beginn unserer Sprechstunde, um Wartezeiten zu vermeiden. Zudem machen die Kinder in der Früh meist am besten bei den Untersuchungen mit.
© Prof. Dr. Bernhard Olzowy, März 2018